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30. Juni 2020
COVID-19 (Corona-Virus Erkrankung)

30.06.2020

Medienberichten zufolge haben in Feuchtwangen Patienten einer Arztpraxis Anzeige erstattet, weil Arzt und MFA in der Praxis keinen Mund-Nase-Schutz trugen. Dieser beschämende Vorfall macht deutlich, wie einfach es ist, durch konsequentes Verbreiten von Halbwahrheiten Menschen zu ideologisieren.

Um uns Ähnliches zu ersparen, möchte ich an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass selbst das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Ausnahmen von der „Verpflichtung“ zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung einräumt. Folgende Ausnahmen sind genannt:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist
  • Zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen
  • Für Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr entfällt die Maskenpflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist oder die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt
  • In Arzt- und Zahnarztpraxen und allen sonstigen Praxen, in denen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht werden, entfällt die Maskenpflicht, soweit die Art der Leistung sie nicht zulässt

Da in einer Hausarztpraxis sowohl am Telefon als auch im direkten Patientenkontakt der Schwerpunkt auf einer klaren, eindeutigen und unmissverständlichen verbalen und nonverbalen Kommunikation liegt, leitet sich allein schon daraus eine Befreiung von einer generellen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab. Im speziellen Fall unserer Praxis erfüllen wir außerdem schon immer sämtliche sinnvollen Maßnahmen zum Infektionsschutz:

  • Unser Terminsystem gewährleistet die Steuerung der Anzahl gleichzeitig in der Praxis anwesender Patienten sowie kurze Verweilzeiten in der Praxis
  • Potentiell infektiöse Patienten können separiert werden
  • Händedesinfektionsspender in jedem Raum, einschließlich Patienten-WC
  • Tägliche Flächendesinfektion und Reinigung laut Hygieneplan der Praxis
  • Kontrollierte Raumlüftung durch Zu- und Abluft in der gesamten Praxis
  • Zusätzlich achten wir bis auf weiteres auf die vorgeschriebenen Abstandsregeln dort, wo sie sinnvoll umsertzbar sind (z. B. Anmeldetresen, Sitzabstand im Wartebereich) und verzichten auf den Händedruck – trotz Händedesinfektion.

Sie werden uns daher durchaus nicht ständig mit hochgezogenen „Maske“ antreffen. Wir verlassen uns nicht auf Pseudosicherheiten einzelner Maßnahmen, die aufgrund des SARS-CoV-2 Virus für notwendig erklärt wurden, sondern auf unsere bewährten hohen Hygienestandards, die sich auch bei anderen Infektlagen bestens bewährt haben. Nur so können wir Ihnen in einer Weise, die Sie von uns gewohnt sind, die für Sie beste Beratung, die geieignete Diagnostik und die adäquate Therapie anbieten.

 

06.05.2020

So langsam lässt man wieder einen Hauch von Normalität zu. Zeit wird es. Auch wenn die Einschränkungen, insbesondere für unsere Kinder und Jugendlichen noch gravierend und schwer nachvollziehbar sind. Es wäre vielleicht etwas unglaubwürdig, sämtliche Beschränkungen sofort aufzuheben. Man würde die Maßnahmen der letzten Wochen ad absurdum führen. Genau das ist aber, nicht ganz überraschend, wohl in weiten Teilen zutreffend.

Die zurück gefahrene, ja zeitweise fast zum Erliegen gekommene medizinische Regelversorgung hat auch für Kliniken und Praxen schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Das Gesundheitssystem in Deutschland war und ist stets weit von einer Überlastung durch eine Epidemie entfernt. Ärzte und Pflegende am Limit sieht man höchstens in den Medien. In der Realität müssen wir aufpassen, dass am Ende des Jahres nicht mehr Menschen wegen „Corona“ als an „Corona“ verstorben sind. Es wird daher höchste Zeit eine drastische Kurskorrektur vorzunehmen. Auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, fordert: „Vorsorge, Früherkennung und Verlaufskontrollen dürfen nicht länger ausgesetzt werden“.

Wir jedenfalls haben unseren „normalen Betrieb“ wieder aufgenommen, müssen aber weiterhin, wegen der geschlossenen Schulen und Kitas, mit Einschränkungen bei den Arbeitszeiten unserer MFA zurecht kommen.

Da es für den Nutzen von Mund-Nase-Schutzmasken im Alltag keinerlei Evidenz gibt, MNSM sogar eher als Erregerreservoir fungieren, verzichten wir in unserer Praxis auf eine Verpflichtung zum Tragen einer solchen. Mund-Nase-Schutzmasken machen vielleicht im OP Sinn, sicher aber nicht im Supermarkt oder auf dem Wertstoffhof. Wer gesund ist und freiwillig eine Maske tragen möchte, darf das gerne tun. Wer erkältungsbedingt eine laufende Nase hat, öfter husten oder niesen muss, sollte auch bei uns aus Gründen der Solidarität und des Respekts gegenüber verängstigten Mitbürgern eine Maske tragen und natürlich Abstand halten.

Bleibt zu hoffen, dass wir alle erkennen und akzeptieren, dass Infektionskrankheiten zu unserer Lebenswirklichkeit und auch zu unseren Lebensrisiken gehören und dass es uns gelingt, zu einem normalen Sozialverhalten zurückzufinden. Auch und gerade mit SARS-CoV-2.

 

19.03.2020

Liebe Patientinnen und Patienten, werte Besucher dieser Website, viele von Ihnen sind derzeit verunsichert. Was bedeutet das SARS-CoV-2, das sog. „neuartige Coronavirus“ für mich? Warum all die uns auferlegten drastischen und vielleicht auch etwas unbegründet und übertrieben anmutenden Vorkehrungen? Das Netz und die Medien überschlagen sich mit Meldungen. Einige bekommen Angst, andere können das Wort „Corona“ schon nicht mehr hören. Kaum ein Politiker oder Experte lässt die Situation unkommentiert. Eine „Pandemie“ ist eben auch eine günstige Gelegenheit, Entschlossenheit und Tatkraft zu demonstrieren. All das macht es schwierig, einen realistischen Blick auf die Lage zu bewahren. In der Folge gerät nun die Wirtschaft in Schieflage und die Börse auf Talfahrt.

Aber auch wir als Praxis müssen Vorkehrungen treffen, um das Risiko, von einer angeordneten Praxisschließung getroffen zu werden, zu minimieren. Das erfordert Ihre Mithilfe und daher unsere Bitte an Sie: Sollte bei Ihnen der begründete Verdacht auf eine COVID-19 Erkrankung bestehen, bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie uns telefonisch. Wir werden das weitere Vorgehen dann entsprechend den sich ständig ändernden Empfehlungen mit Ihnen absprechen.
Wir haben keine Angst vor dem Virus, aber die Anordnung einer Schließung, weil man uns als Kontaktpersonen einstuft, würde uns schwer treffen.
Neben COVID-19 gibt es auch weiterhin all die anderen Erkrankungen und Verletzungen, und um die wollen wir uns gerne weiter kümmern. Das funktioniert nur, wenn man uns lässt.

Wir bitte Sie um Verständnis für möglicherweise längere Wartezeiten in der Telefonschleife. Wir versuchen unser Bestes, müssen aufgrund der Schließung von Schulen und Kitas aber das erhöhte Anruferaufkommen mit weniger Mitarbeiterinnen stemmen. Auch die von Ihnen gewohnten, zumeist reibungslosen Praxisabläufe könnten etwas ins Stocken geraten. Bitte haben Sie auch hierfür Verständnis. Wir sind bemüht, angemessen zu reagieren und möglichst normale Abläufe so lange wie möglich aufrecht zu erhalten bzw. so schnell wie möglich wieder herzustellen.

Bleiben Sie trotz aller Einschränkungen gelassen, sein Sie umsichtig aber bitte lassen Sie sich keine Angst vor dem Virus machen.

Bildquelle: ©congerdesign / Pixabay