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verstehen
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begleiten

Gesetzliche Vorsorgeleistungen

Wir beraten Sie gerne

Jeder gesetzlich Versicherte hat, neben den empfohlenen Impfungen, Anspruch auf weitere Vorsorgeleistungen.


Gesundheitsuntersuchung („Check up 35“)

  • Anamnese
  • Beratung
  • Impfberatung und Impfpasskontrolle
  • körperliche Untersuchung
  • Urinuntersuchung
  • Blutuntersuchung: Blutzucker, Gesamtcholesterin, HDL-Cholesterin, LDL-Cholesterin, Triglyzeride
  • Inanspruchnahme ab vollendetem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre möglich sowie einmalig im Alter zwischen 18 und 34 Jahren


Hautkrebsscreening

  • Anamnese
  • Beratung
  • Untersuchung der Haut und der sichtbaren Schleimhäute
  • Weiterleitung an einen Dermatologen bei verdächtigen Hautbefunden
  • Inanspruchnahme ab vollendetem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre möglich


Krebsfrüherkennungsuntersuchung für Männer

  • Anamnese
  • Beratung
  • Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane
  • Untersuchung örtlicher Lymphknoten
  • Enddarmaustastung mit Untersuchung der Prostata
  • Innanspruchnahme ab vollendetem 45. Lebensjahr jährlich möglich
  • zusätzlich ab vollendetem 50. Lebensjahr: Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl jährlich bis vollendetes 55. Lebensjahr oder einmalige Vorsorgekoloskopie


Früherkennung Darmkrebs für Frauen und Männer

  • Beratung über Ziel und Zweck des Darmkrebs-Früherkennungsprogramms ab vollendetem 50. Lebensjahr
  • Dickdarmspiegelung mit Wiederholung nach 10 Jahren
  • oder: Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl alle 2 Jahre
  • Inanspruchnahme ab vollendetem 50. Lebensjahr (Männer) bzw. ab vollendetem 55. Lebensjahr (Frauen)


Krebsfrüherkennung für Frauen

  • Inanspruchnahme ab vollendetem 20. Lebensjahr
  • Umfang der Vorsorge ist nach Alter gestaffelt
  • Die Früherkennungsuntersuchung bei Frauen sollte beim Gynäkologen erfolgen


Ultraschall-Screening auf Aneurysmen der Bauchaorta

  • Inanspruchnahme Männer ab vollendetem 65. Lebensjahr

 

Zusätzliche Vorsorgeleistungen (z.B. Bestimmung weiterer Laborwerte, EKG, Ultraschalluntersuchung, PSA-Bestimmung etc.) können im Einzelfall sinnvoll sein, sind jedoch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

Wir beraten Sie gerne, sollten Sie weitere Untersuchungen wünschen. Wir können Ihnen diese als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) anbieten.

 

Ihre Haut hat keine Ferien!

Endlich Sonne, endlich Sommer! Wir alle freuen uns auf die schönsten Wochen des Jahres und haben Wintermantel und Regenschirm schon in die Ecke gepackt? Endlich Sonne, endlich draußen sein können, Vitamin D tanken und Terrasse und Garten genießen! Für unsere Haut bedeutet Sonne allerdings Stress pur! Denn das körpereigene Sonnenschutzprogramm, das die Haut durch Bildung von Pigmentzellen vor den schädigenden Einwirkungen der Sonne schützt, muss jetzt Akkord- und Schwerstarbeit leisten. Allerdings nicht bei allen mit gleicher Effizienz und Schutzwirkung: Je nach Hauttyp und Pigmentierung steigt nicht nur die Sonnenbrandgefahr, sondern auch das Hautkrebsrisiko.

Lassen Sie deshalb jetzt zu Beginn des Sommers und vor dem Start in den Urlaub Ihre Haut untersuchen. Das geht im Rahmen des sogenannten Hautkrebsscreenings sogar auf Kosten Ihrer Krankenkasse! Der in der Hautdiagnostik geschulte Arzt schaut sich dabei zunächst Ihre Haut ganz genau an und prüft, ob sich dort Veränderungen (Muttermale, Pigmentstörungen) finden, die vielleicht genauer beobachtet werden müssen. Und das – auf Wunsch – nicht nur mit dem bloßen Auge, sondern mit Hilfe eines speziellen Mikroskops, das auch in Hautkliniken für eine exaktere Diagnostik benutzt wird. Außerdem erhalten Sie Tipps, wie Sie Ihre Haut besser schützen und trotzdem den Sommer in der Sonne genießen können.

Wichtig außerdem:
Nicht nur Ihr Arzt, sondern auch Sie selbst sollten Ihre Haut im Auge behalten und auf Veränderungen achten. Das funktioniert am einfachsten nach der ABCD-Regel:

= Asymmetrie:
Pigmentmale sollten symmetrisch, d.h. spiegelungsgleich sein. Wenn die Pigmente „außer der Form“ geraten, sollten Sie sie einem Arzt zeigen!

B = Begrenzung:
Pigmentmale sollten zur Umgebung scharf abgrenzbar sein. Wenn Pigmentmale „verlaufen“, ist auch hier der Rat des Arztes gefragt!

C = Color (Farbe):
Wenn ein Muttermal plötzlich die Farbe ändert oder unterschiedliche Farben aufweist, sollten Sie auch auf Nummer Sicher gehen und einen Arzt fragen!

D = Durchmesser:
Alle Pigmentflecken, die einen Durchmesser von mehr als 5 mm aufweisen, sollten regelmäßig von einem geschulten Arzt beurteilt werden.

Über Ablauf und Vorteile des Hautkrebsscreenngs informieren wir Sie gern ausführlich.  Möglicherweise lässt sich die Hautuntersuchung auch gleich mit dem kompletten Gesundheitscheck kombinieren.

Wohlgetan ist es, die Gesunden sorgfältig zu führen, damit sie nicht krank werden.
Hippokrates