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Bei Krankheit oder Unfall

Wir sind für Sie da

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nur nach vorheriger ärztlicher Untersuchung ab dem Tag der Untersuchung ausgestellt werden. Kommen Sie deshalb im Krankheitsfall bitte rechtzeitig in die Praxis.

Rückwirkend sollen grundsätzlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden. Rufen Sie deshalb bitte auch immer an, wenn Sie erst am Folgetag in die Praxis kommen können oder wenn das Wochenende bevorsteht.

Das Attestieren von Arbeitsunfähigkeit muss immer die jeweils ausgeübte tatsächliche Tätigkeit berücksichtigen. Gerade bei Arbeitslosigkeit kommt es diesbezüglich oft zu Missverständnissen.

 

Arbeits- und Wegeunfälle

Wenn Sie sich während der Arbeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle verletzen, liegt ein Arbeits- bzw. Wegeunfall vor. Gleiches gilt für Schule und Kindergarten. Bitte geben Sie daher stets den Unfallort an der Anmeldung an. Die Behandlung ist in diesen Fällen keine Leistung Ihrer Krankenkasse, sondern muss über die zuständige Berufsgenossenschaft abgerechnet werden. Bei einem Arbeitsunfall führen wir die notwendige Beratung und Erstversorgung durch. Wir melden den Vorgang an die Berufsgenossenschaft. Sollte die Verletzung schwerwiegender sein, weitere Diagnostik (z.B. Röntgen) erfordern oder eine Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus nach sich ziehen, leiten wir Sie an einen sogenannten D-Arzt (i.d.R. ein Chirurg oder Orthopäde) weiter.

Leben ist ewiger Unterricht in Ursache und Wirkung.
Ralph Waldo Emerson