Für Ihren Besuch beim Facharzt
Für Überweisungen bei Dauerbehandlung durch einen anderen Facharzt bitten wir ebenfalls um vorherigen Anruf. Es gelten die gleichen Zeiten wie für Rezeptbestellungen.
Das Ausstellen einer Überweisung muss grundsätzlich vor der Inanspruchnahme eines Facharztes erfolgen. Das Nachreichen einer Überweisung ist unzulässig. Ebenso ist es unzulässig mit einer Überweisung eine Krankenhausambulanz ohne ambulante Kassenzulassung aufzusuchen. Das Krankenhaus ist in solch einem Fall auch nicht berechtigt vom Hausarzt nachträglich einen Einweisungsschein für stationäre Behandlung einzufordern. Die ambulante Behandlung darf das Krankenhaus dann nicht auf Kosten der gesetzlich Krankenversicherung erbringen. Es müsste Ihnen die Behandlungskosten privat in Rechnung stellen.
Wir sind prinzipiell immer dazu angehalten, uns vor Ausstellung einer Überweisung selbst ein Bild Ihrer aktuellen Erkrankung und über die Notwendigkeit einer Überweisung zu machen, so dass in der Regel ein kurzer persönlicher Arzt-Patient-Kontakt erforderlich ist. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Manches Problem ist sicher auch unmittelbar lösbar und erspart Ihnen weitere Arztbesuche.
Das gleiche gilt, wenn Sie während der Zeiten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes einen Facharzt oder eine Krankenhausambulanz in Anspruch nehmen.
Erste Anlaufstelle während dieser Zeiten ist der diensthabende Bereitschaftsarzt, der dann die Notwendigkeit einer Überweisung feststellen kann.
Nur wenn Sie einen spezialisierten Facharzt auf Überweisung Ihres Hausarztes aufsuchen, erhält dieser auch einen Befund- und Behandlungsbericht. Diese Berichte sind oft zwingende Voraussetzung für die Ausstellung von Bescheinigungen und Attesten sowie für die sinnvolle und umfassende Bearbeitung von Anfragen und Anträgen für Kuren und Rehabilitationen, Versicherungen, Berentung, Versorgungsamt, Arbeitsamt und vieles mehr. Auch bei Krankenhauseinweisungen sollten wichtige Facharztbefunde nicht fehlen.